Betriebliche Gesundheitsförderung ist der Weg für Sie als Unternehmen, Krankheiten am Arbeitsplatz vorzubeugen und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter*innen zu verbessern. Wussten Sie, dass 70% der unspezifischen Rückenschmerzen durch Bewegungsmangel entstehen? Durch die Regelung §3 Nr. 34 EstG haben Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bezahlen zu können, ohne dass darauf Lohnsteuer anfällt. Möglich sind bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Kalenderjahr.
Als erfahrener Partner stehen wir ihnen mit ZPP zertifizierten Rückenschulkursen, Aktivpausen oder Gymnastik am Arbeitsplatz zur Seite.